AGB

Allgemeine Vertrags- und Mietbedingungen

Die nachstehenden allgemeinen Vertrags- und Mietbedingungen (AGB) bilden einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages.

Mietdauer

Das Mietverhältnis beginnt bei der Übernahme des Wohnmobils an der Vermietstation und endet mit der Rückgabe auf dem Gelände der Vermietstation. Der Vermieter übergibt dem Mieter ein technisch einwandfreies Fahrzeug nebst Zubehör zum Gebrauch. Die Mindestmietdauer beträgt drei Nächte und kann bei Buchung tageweise verlängert werden. In der Hochsaison beträgt die Mindestmietdauer sieben Nächte und kann wochenweise verlängert werden.

 

Mindestalter und Kreditkarte

Der Lenker des Fahrzeuges muss mind. 21 Jahre alt sein und seit mindestens 12 Monaten im Besitz eines gültigen Führerscheins der Kategorie B bis 3.5 t (PKW-Fahrausweis) oder C1 sein (nationale Vorschriften beachten). Bei der Fahrzeugübernahme muss der gültige Originalführerschein vorgelegt werden. Der Mietvertrag wird auf diejenige Person abgeschlossen, die das Fahrzeug fährt. Zusatzfahrer müssen im Mietvertrag namentlich erwähnt sein. Bei der Übergabe muss der Mieter zudem eine gültige Kreditkarte (Visa, Mastercard oder AmericanExpress) vorweisen. Ein Weitervermieten an Dritte oder Lernfahrten sind strikt untersagt.

 

Transfers und Parkplätze

Für unsere internationalen Gäste bieten wir einen kostenlosen Transfer ab/bis Flughafen Zürich zur Vermietstation in Gebertingen und zurück an. Bei einer Mietdauer von weniger als 10 Tagen verrechnen wir für den Transferservice total CHF 100 pro Fahrzeug. Gäste, welche mit interkontinentalen Flügen ankommen empfehlen wir, die erste Nacht in einem Hotel oder B&B zu verbringen. Aus Gründen der Sicherheit sind Fahrten ausserhalb der Ortsgrenze bis zum darauffolgenden Morgen nicht gestattet.

Gäste, welche mit dem eigenen PKW anreisen, können das Privatfahrzeug kostenlos während der Mietdauer an der entsprechenden Vermietstation parkieren. Für Beschädigungen jeglicher Art wird jedoch keine Haftung übernommen.

 

Fahrzeugübernahme

Die Fahrzeugübernahme erfolgt in der Regel in Gebertingen von Montag bis Samstag zwischen 14.00 und 19.00 Uhr, in Avry von Montag bis Freitag zwischen 14.00 und 19.00 Uhr sowie in Buchrain und Oensingen von Montag bis Freitag zwischen 13.00 und 16.30 Uhr. In der Hochsaison (05.07.-15.08.) findet die Übernahme an allen Stationen immer freitags zu den oben definierten Zeiten statt. Der genaue Übernahmetermin wird vorgängig mit Ihnen vereinbart und ist verbindlich. Bei der Übernahme werden Sie mit dem Fahrzeug und der Bedienung vertraut gemacht. Im Übernahmeprotokoll wird der Zustand des Fahrzeuges dokumentiert und vom Mieter unterzeichnet. Für die Übernahme bitten wir Sie, sich 30 bis 60 Minuten Zeit einzuplanen. Sie übernehmen das Fahrzeug mit vollem Dieseltank und mit der gebuchten (Zusatz-)Ausstattung.

 

Fahrzeugrückgabe

Die Fahrzeugrückgabe erfolgt in Gebertingen in der Regel von Montag bis Samstag zwischen 8.00 und 10.00 Uhr, in Avry, Buchrain und Oensingen von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 10.00 Uhr. In der Hochsaison (05.07.-15.08.) findet die Rückgabe an allen Stationen immer freitags zu den oben definierten Zeiten statt. Bei der Rückgabe wird ebenfalls der Zustand des Fahrzeuges dokumentiert. Anhand einer Kurzcheckliste werden allfällige Schäden bewertet. Die Rückgabe erfolgt mit vollem Dieseltank, der Camper ist innen gereinigt zu retournieren (Küchenzeile/Kühlschrank sauber, Rest besenrein). Eine Aussenreinigung ist nicht notwendig. Vorbehalten bleiben versteckte Mängel (z.B. Lackschäden die durch Verschmutzung aussen nicht sofort erkennbar sind). Sollten solche festgestellt werden, macht CITYPEAK CAMPERS den Mangel gegenüber dem Kunden geltend. Bei unüblicher und starker Verschmutzung im Innenbereich behalten wir uns vor, den entsprechenden Mehraufwand für die Reinigung dem Mieter zu verrechnen. Der Abwassertank sowie die ev. gemietete portable Toilette sind durch den Mieter zu reinigen. Bei Unterlassung wird eine Reinigungsgebühr von je CHF 150 fällig.

 

Vorzeitige oder verspätete Rückgabe

Bei vorzeitiger Rückgabe des Wohnmobils besteht kein Anspruch auf Rückerstattung eines Teils der Miete. Kann das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben werden, ist der Vermieter unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen. Bei verspäteter Rückgabe müssen wir Ihnen Kosten von CHF 100 pro Stunde in Rechnung stellen. Der Mieter hat bei Verspätung zudem allfälligen weiteren Schaden zu ersetzen.

 

Vermieterhaftung

Der Vermieter kann für Schäden oder Verluste, die dem Mieter oder Dritten infolge einer Panne oder eines Unfalls, oder im Zusammenhang mit dem Betrieb des gemieteten Fahrzeuges entstehen, nicht haftbar gemacht werden. Für den Fall, dass das gemietete Fahrzeug in der Zeit zwischen Abschluss und Mietbeginn infolge eines unverschuldeten Vorfalls seitens des Vermieters ausfällt, bemüht sich der Vermieter ein Ersatzfahrzeug der gleichen oder ähnlichen Kategorie zu stellen, ist aber dazu nicht verpflichtet. Fahrzeuge einer ähnlichen oder höheren Kategorie werden dem Mieter ohne Zusatzkosten übergeben (die Premium Kategorie enthält Camper der Marken VW T6.1 California und Mercedes Marco Polo). Sollte nur ein Ersatzfahrzeug einer tieferen Kategorie zur Verfügung stehen, wird dem Mieter die Differenz des Tagesmietpreises zwischen den Kategorien rückerstattet. Der Mieter hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, ohne irgendwelche über die Rückvergütung bezahlter Miete hinausgehende Entschädigung. Forderungen jeglicher Art seitens des Mieters können nicht geltend gemacht werden. Ebenso wenig kann der Vermieter für einen eventuellen Schaden haftbar gemacht werden, der dem Mieter durch irgendein Defekt oder Vorfall entsteht und diesen an der Weiterreise hindert oder Zeitverlust verursacht. Dies beinhaltet auch etwaige Zusatzkosten / zeitliche Verspätungen für Fährenüberfahrten.

 

Fahrzeugunterhalt

CITYPEAK CAMPERS unterzieht jedes Wohnmobil einem intensiven Sicherheits- und Funktionstest, bevor das Fahrzeug zur Miete freigegeben wird. Alle Fahrzeuge sind neu (Modell 2023/2024). All unsere Camper benötigen Diesel und verbrauchen je nach Fahrstil und Strassenbeschaffenheit durchschnittlich 9,4 Liter pro 100 Kilometer (Werksangaben). Das Mietfahrzeug wird in sauberem und fahrbereitem Zustand, mit aufgefülltem Kühler, Treibstofftank und ordentlichen Ölstand übergeben. Der Mieter verpflichtet sich, nach Bedarf Wasser, Öl und AdBlue nachzufüllen, das ihm anvertraute Fahrzeug mit grösster Sorgfalt zu benützen und nach den gesetzlichen Vorschriften zu fahren. Bei Zuwiderhandlungen trägt der Mieter die volle Verantwortung und die entstehenden Kosten.

 

Reparaturen, Unfall, Einbruch

Innerhalb der Mietdauer notwendige Reparaturen sind umgehend dem Vermieter zu melden (Telefon oder Email). Der Vermieter entscheidet, wie und wo das Fahrzeug repariert wird. Ohne das Einverständnis des Vermieters werden keine Reparaturkosten zurückstattet. Rückerstattungen werden nur gegen Originalquittungen und -rechnungen rückerstattet. Bei einem Unfall oder Einbruchsschaden sind der Vermieter und die örtliche Polizei umgehend zu orientieren. Ohne Polizeirapport muss der entstandene Schaden durch den Mieter beglichen werden. Ebenso ist der Mieter verpflichtet, das Europäische Unfallprotokoll vollständig auszufüllen. Heimschaffung des Fahrzeuges nur nach schriftlicher Absprache mit dem Vermieter. Eine Insassenversicherung ist Sache des Mieters.

 

Gebietseinschränkungen

Grundsätzlich ist das Fahren auf allen öffentlichen Strassen (inkl. ungeteerten Strassen) erlaubt. Fahrten nach Russland, in Länder südlich und östlich der Türkei, Ukraine und Weissrussland sind verboten. Schäden, Einbruch, Diebstahl des Fahrzeuges, welche auf das Fahren in nicht erlaubten Gebieten zurückzuführen sind, sind nicht versichert. Der Mieter haftet vollumfänglich.

 

Kaution

Es wird eine Kaution über CHF 1’500 hinterlegt, die mit dem Mietpreis im Vorfeld mittels Banktransfer oder Kreditkarte überwiesen wird (Visa, Mastercard, AmericanExpress). Diese ist nicht Bestandteil der Miete und wird bei rechtzeitiger, unbeschädigter, kompletter Rückgabe des Mietobjektes innert 10 Arbeitstagen zurück erstattet (unter Vorbehalt der Schäden, die erst nach erfolgter Reinigung festgestellt werden können). Mögliche Wechselkursschwankungen trägt der Mieter.

Tiere, Rauchen

Das Mitführen von Tieren ist nur in dafür vorgesehenen Fahrzeugen und nach vorgängiger Absprache mit uns gestattet. Es wird eine zusätzliche Tagespauschale über CHF 10 fällig (max. CHF 210). Ebenso handelt es sich bei allen Fahrzeugen um strikte Nichtraucherfahrzeuge. Zuwiderhandlungen werden mit einer Gebühr von CHF 400 geahndet – die zusätzlichen Kosten in der Höhe der Spezialreinigung trägt der Mieter.

 

Haushaltsausrüstung

Haushaltsutensilien wie Töpfe, Geschirr und Besteck sind im Tagesmietpreis inbegriffen.

Decke, Kissen und -bezüge sowie Hand- und Badetücher können gegen eine Gebühr von CHF 85 pro Person an fast allen Stationen dazu gemietet werden.

 

Fahrzeugbereitstellungsgebühr

Die Fahrzeugbereitstellungsgebühr kostet CHF 155 pro Miete. Enthalten sind die Propangasflasche für den Kocher, die Übergabepauschale und die Service- und Funktionalitätsprüfung.

 

Vollkasko- und Haftpflicht-Versicherung

Unsere Mietfahrzeuge sind mit einer Haftpflicht- und Vollkasko-Versicherung in der Höhe von CHF 100 Mio versichert. Der Selbstbehalt pro Schadenfall beträgt CHF 1’500. Darin enthalten sind Schäden durch Feuer, Kollision, Fahrzeugdiebstahl, Elementarschäden, Schneerutsch, Kollision mit Tieren, Glasschäden. Nicht versichert sind Schäden aufgrund von Grobfahrlässigkeit, Parkschäden, Schäden durch Missachtung der Fahrzeughöhe, Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen oder beim Verletzen der Vermieterbedingungen. Schäden und Aufwände, die als Folge von falscher Treibstofffüllung und/oder Auffüllen von falschen Flüssigkeiten in Behältnisse entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Die Fahrzeugversicherung lehnt jede Leistung ab. Schäden im Innern des Fahrzeuges, an der Markise, den Tischen und Campingstühlen sowie am Fahrradträger sind nicht gedeckt, ausser wenn sie Folgen eines Unfalls sind. Der Selbstbehalt ist in jedem Fall vom Mieter zu tragen.

 

Reduktion Selbstbehalt

Wir empfehlen Ihnen, gegen eine Gebühr von CHF 16 pro Tag (max. CHF 288 bei Mieten bis zu 6 Wochen) Ihren Selbstbehalt von CHF 1’500 auf CHF 300 pro Schadenfall zu reduzieren.

Die Versicherungsbedingungen finden Sie hier. Sie bilden beim Abschluss dieser Reduktion Selbstbehalt-Versicherung integrierter Bestandteil des Vertrages.

 

Zusatzkilometer

Im Mietpreis pro Nacht sind 200 Kilometer inbegriffen. Kilometerpakete können nur im Voraus zu reduzierten Konditionen bezahlt werden. Nicht benützte Kilometer werden nicht rückerstattet.
Alternativ werden die mehr gefahrenen Kilometer bei der Fahrzeugrückgabe mit einer Gebühr pro Zusatzkilometer belastet (Budget CHF 0.70 / Deluxe CHF 0.70 / Premium CHF 0.75 / Premium Explorer CHF 0.80).

 

Taxen

Im Mietpreis sind alle Taxen/MwSt. von 8.1% bereits inbegriffen.

 

Zahlungsbedingungen

Zur Garantie der Wohnmobil-Reservation ist nach Abschluss der Buchung eine Anzahlung in der Höhe von 50% des Mietbetrages fällig. Spätestens 40 Tage vor Antritt der Reise wird der Restbetrag fällig.

 

Annullationsbedingungen

Annullation bis 90 Tage vor Mietbeginn:
CHF 200

Annullation bis 60 Tage vor Mietbeginn:
20% des Mietbetrages jedoch mind. CHF 200

Annullation bis 30 Tage vor Mietbeginn:
50% des Mietbetrages

Annullation innerhalb von 30 Tagen vor Mietbeginn:
100% des Mietbetrages

Die Annullationsgebühren als PDF gespeichert finden Sie hier. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullations-/SOS-Versicherung!

 

Annullierungskosten-/SOS-Versicherung:

Optimal versichert vor und während der Reise. Der Versicherungsschutz tritt ein, wenn die versicherte Person oder mitreisende Personen die Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder Todesfall nicht antreten können. Gleichzeitig sorgt der SOS-Schutz während der Reise dafür, dass bei Ferienabbruch oder –unterbruch aufgrund derselben Ereignisse die anteilsmässigen Kosten des nicht benützten Reisearrangements rückerstattet werden.

Die ausführlichen Versicherungsbedingungen finden Sie hier. Sie bilden beim Abschluss integrierter Bestandteil des Vertrages. Diese Versicherung ist nur für Personen gültig, welche in der Schweiz oder der Europäischen Union leben.

Ohne Versicherungsschutz tragen Sie im Schadenfall die Kosten selbst.

 

Verkehrsregelverletzungen

Der Mieter ist verantwortlich für Bussgelder, Strafen, (Maut-)Gebühren, Verwaltungskosten und derartiges, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallen. Die Polizei und/oder Inkasso-Unternehmen melden Verkehrsbussen und Verletzungen der Verkehrsregeln durch den Kunden immer an CITYPEAK CAMPERS. CITYPEAK CAMPERS teilt der Polizei, Inkasso-Unternehmen, Anwaltschaften usw. in der Schweiz und im Ausland Name, Adresse, Geburtsdatum und Heimatort des entsprechenden Kunden mit und stellt zusätzlich eine Gebühr für die Aufwendungen von CITYPEAK CAMPERS in Rechnung (pro Busse/Gebühr CHF 40, pro Mahnung CHF 40). Der Mieter autorisiert CITYPEAK CAMPERS, die Kreditkarte des Mieters für die erwähnten Gebühren zu belasten. Die Verfahrensführung mit allen Kostenfolgen (Vertretungskosten, Verfahrenskosten, Bussen usw.) obliegt dem Kunden. Wird CITYPEAK CAMPERS durch das Verhalten der Mieter sonstigen Drittansprüchen ausgesetzt, ist CITYPEAK CAMPERS berechtigt, alle Massnahmen zu ergreifen, die sie zur Wahrung ihrer Interessen für nötig und angemessen erachtet. Der Mieter verpflichtet sich, CITYPEAK CAMPERS für alle Aufwendungen im Zusammenhang mit solchen Massnahmen aufzukommen und den Vermieter von solchen Ansprüchen vollständig schadlos zu halten.

Gebühren und Treibstoff

Die Vignette für die Schweizer Autobahn sowie die Umweltplakette (grün) für Deutschland sowie die CritAir-Umweltvignette für Frankreich sind im Mietpreis inbegriffen. Die Kosten für Treibstoff, Autobahn, Tunnel, Fährverbindungen sowie sonstige Strassengebühren gehen zu Lasten des Mieters.

 

Gerichtsstand

Mit der Vertragsunterzeichnung erklärt der Mieter/die Mieterin, die allgemeinen Vertrags- und Mietbedingungen (AGB) gelesen und verstanden zu haben und ist mit den darin genannten Bestimmungen einverstanden. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.

Cham, 4. Januar 2024

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